Amerikanisches Erbrecht: Probate und Erbfolge in den USA

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Amerikanisches Erbrecht –
Probate & Erbfolge in den USA

Das US-amerikanische Erbrecht unterscheidet sich grundlegend vom deutschen. Wir erklären die wichtigsten Unterschiede und wie Sie Ihre Rechte als Erbe wahren.

Grundlagen des US-amerikanischen Erbrechts

Das Erbrecht der USA ist kein einheitliches Bundesrecht – jeder der 50 Bundesstaaten hat seine eigene Erbrechtsordnung. Dies macht das amerikanische Erbrecht besonders komplex, vor allem in grenzüberschreitenden Fällen.

Amerikanisches und deutsches Erbrecht im Vergleich

Wer einen Erbfall mit Bezug zu beiden Ländern zu regeln hat, stößt schnell auf grundlegende Unterschiede zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Erbrecht. Sie betreffen nicht nur Einzelheiten, sondern die Grundstruktur, wie ein Nachlass überhaupt auf die Erben übergeht.

Übergang des Nachlasses

Das deutsche Recht folgt dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge: Mit dem Erbfall geht das Vermögen unmittelbar und als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB). In den USA tritt zwischen Erblasser und Erben dagegen das Probate-Verfahren: Ein gerichtlich bestellter Personal Representative – als Executor (bei Testament) oder Administrator (ohne Testament) – verwaltet den Nachlass treuhänderisch, begleicht Schulden und Steuern und verteilt erst danach das Restvermögen. Erben erwerben also nicht sofort, sondern am Ende eines geordneten Verfahrens.

Testierfreiheit und Pflichtteil

Das deutsche Recht schützt nahe Angehörige über den Pflichtteil, der selbst gegen den Willen des Erblassers eine Mindestbeteiligung sichert. Das US-Recht räumt dem Erblasser traditionell eine weitreichende Testierfreiheit ein; einen Pflichtteil im deutschen Sinne kennt es nicht. In vielen Bundesstaaten besteht jedoch ein gesetzliches Mindestrecht des überlebenden Ehegatten (elective share), während Kinder meist keinen zwingenden Anspruch haben.

Mehrere Rechtsordnungen bei gemischtem Vermögen

Besonders heikel wird es, wenn ein Nachlass deutsches und amerikanisches Vermögen zugleich umfasst. Während das deutsche und europäische Recht den Nachlass grundsätzlich einheitlich anknüpfen (EU-Erbrechtsverordnung, letzter gewöhnlicher Aufenthalt), spaltet das US-Recht auf: US-Immobilien unterliegen dem Recht des Belegenheitsstaates (lex rei sitae), bewegliches Vermögen dem Recht des Wohnsitzes. Eine Immobilie in Florida, ein US-Wertpapierdepot und gleichzeitig Konten in Deutschland können dadurch unterschiedlichen Regelungsregimen folgen – mit der Folge, dass deutsche und US-Verfahren parallel und aufeinander abgestimmt geführt werden müssen.

Erbschaftsteuer und Estate Tax

Auch steuerlich liegen Welten dazwischen: Die deutsche Erbschaftsteuer knüpft am einzelnen Erwerber an und gewährt je nach Verwandtschaftsgrad gestaffelte Freibeträge. Die US-amerikanische Estate Tax besteuert dagegen den Nachlass als Ganzes – für US-Personen mit sehr hohen Freibeträgen, für beschränkt steuerpflichtige Nichtansässige jedoch nur mit einem geringen Freibetrag auf US-Vermögen. Greifen beide Steuern auf dasselbe Vermögen zu, mildert das deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen die Belastung; seine Anwendung erfordert allerdings die genaue Kenntnis beider Steuersysteme.

Das Probate-Verfahren

In den USA wird ein Nachlass in der Regel über das sogenannte Probate-Verfahren abgewickelt. Das Nachlassgericht (Probate Court) überwacht dabei die Testamentsvollstreckung und stellt sicher, dass alle Gläubiger befriedigt und Steuern bezahlt werden, bevor die Erben ihren Anteil erhalten.

  • Dauer: typischerweise 6–18 Monate
  • Öffentliches Verfahren (Testamente werden öffentlich zugänglich)
  • Kosten für Anwälte, Gericht und Treuhänder

Gesetzliche Erbfolge in den USA

Wenn kein Testament vorliegt (intestate succession), erben die nächsten Verwandten nach der gesetzlichen Erbfolge des jeweiligen Bundesstaates. Die Regeln unterscheiden sich von Staat zu Staat erheblich.

Anerkennung deutschen Erbrechts in den USA

Für deutsche Erben stellt sich häufig die Frage, ob ein deutsches Testament oder ein Erbschein in den USA anerkannt wird. Als US-zugelassener Anwalt (New York) kann Dr. Barandt die Anerkennung deutscher Dokumente vor US-Behörden und Gerichten direkt beantragen.

Unsere Leistungen

  • Beratung zum anwendbaren Erbrecht (welcher US-Bundesstaat?)
  • Durchsetzung von Erbrechten in den USA
  • Prüfung und Auslegung von US-Testamenten
  • Anerkennung deutschen Erbrechts in den USA
  • Beratung zu US Estate Tax (Erbschaftsteuer)

Häufige Fragen zum US-Erbrecht

Was ist das Probate-Verfahren?

Probate ist das gerichtlich überwachte Verfahren, in dem ein Testament für gültig erklärt und der Nachlass abgewickelt wird. Das Nachlassgericht stellt sicher, dass Gläubiger befriedigt und Steuern bezahlt werden, bevor die Erben ihren Anteil erhalten. Jeder US-Bundesstaat hat dafür eigene Regeln.

Wird mein deutscher Erbschein in den USA anerkannt?

Ein deutscher Erbschein wird in den USA nicht automatisch anerkannt, kann aber als Nachweis im US-Verfahren eingebracht werden. Als in New York zugelassener Anwalt kann Dr. Barandt die Anerkennung deutscher Erbnachweise vor US-Gerichten und Behörden direkt betreiben.

Was gilt, wenn kein Testament vorliegt?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge (intestate succession) des jeweiligen US-Bundesstaates, die sich teils erheblich vom deutschen Recht unterscheidet. Wer erbt und in welchem Umfang, richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem das Vermögen liegt.