Kanzlei Frankfurt am Main
Deutsch-Amerikanisches
Erbrecht, Nachlassrecht
und Trustrecht
Dr. Peter K.-D. Barandt – zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland und als Attorney at Law in New York. Seit über 30 Jahren Ihr Spezialist für grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten.
Leistungen
Unsere Kompetenzbereiche
Ob Sie Erbe eines amerikanischen Nachlasses sind oder US-Vermögen in Deutschland vererben möchten – wir begleiten Sie kompetent auf beiden Seiten des Atlantiks.
Nachlassabwicklung
Vollständige Abwicklung deutsch-amerikanischer Nachlässe – von der Testamentsvollstreckung bis zur Übertragung von Immobilien und Bankkonten in den USA.
Mehr erfahrenNachlass & Trusts
Errichtung und Verwaltung amerikanischer Trusts als Instrument der Nachlassplanung – steueroptimiert und rechtssicher für Deutsche mit US-Bezug.
Mehr erfahrenAmerikanisches Erbrecht
Beratung zu Probate-Verfahren, Erbfolge nach US-Recht und Anerkennung deutscher Erbscheine in den Vereinigten Staaten.
Mehr erfahrenUS-Trust & Estate Planning
Vorsorge und Planung für Vermögen mit US-Bezug: Living Trusts, Testamente nach US-Recht, Vollmachten und Verfügungen.
Mehr erfahrenProbate Lawyer
Vertretung vor US-amerikanischen Probate Courts. Anerkennung von Titeln und Übertragung von US-Erbschaften für deutsche Erben.
Mehr erfahrenLegal Support Estate Law
Umfassende rechtliche Unterstützung für Banken, Notare und andere Institutionen bei deutsch-amerikanischen Erbschaftsfragen.
Mehr erfahren
Rechtsanwalt & Attorney at Law
Dr. Peter K.-D. Barandt
Über den Anwalt
Einzigartiger Experte für zwei Rechtssysteme
Dr. Peter K.-D. Barandt ist einer der wenigen deutschen Anwälte, der sowohl als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland als auch als Attorney at Law im Staat New York (USA) zugelassen ist. Diese einzigartige Doppelqualifikation ermöglicht es ihm, Mandanten in grenzüberschreitenden Erbschaftsfällen auf beiden Seiten des Atlantiks vollumfänglich und ohne Umwege zu vertreten.
- Rechtsanwalt (Frankfurt am Main) & Attorney at Law (New York)
- Fachanwalt für Steuerrecht / Certified Specialist in Tax Law
- Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. jur.)
- LL.M. (SMU, Dallas, Texas), M.B.A. & Diplom-Kaufmann
- Vereidigter Buchprüfer (C.P.A.)
- Über 30 Jahre Spezialisierung – Beratung auf Deutsch und Englisch
„Deutsch-amerikanische Erbrechtsangelegenheiten erfordern die Kenntnis beider Rechtssysteme – nur so können wir unsere Mandanten wirklich umfassend betreuen."
So arbeiten wir
Ihr Weg zur Lösung
Ein klarer Prozess für komplexe Sachverhalte.
Erstkontakt
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir besprechen Ihren Fall kurz und vereinbaren einen Beratungstermin.
Analyse
Wir prüfen alle relevanten Dokumente und analysieren die rechtliche Situation in Deutschland und den USA.
Strategie
Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung und einen Überblick über die nächsten Schritte – transparent und verständlich.
Umsetzung
Wir handeln für Sie auf beiden Seiten des Atlantiks – bis der Nachlass vollständig abgewickelt ist.
Kontakt
Sprechen Sie uns an
Wir beraten Sie gerne – auf Deutsch und Englisch.
Adresse
An den Pappeln 14
60388 Frankfurt am Main
Telefon
Bürozeiten
Mo–Fr: 9:00 – 17:00 Uhr