Rechtsanwalt Erbrecht USA Deutschland – Frankfurt am Main | Dr. Barandt

Kanzlei Frankfurt am Main

Deutsch-Amerikanisches
Erbrecht, Nachlassrecht
und Trustrecht

Dr. Peter K.-D. Barandt – zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland und als Attorney at Law in New York. Seit über 30 Jahren Ihr Spezialist für grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten.

30+
Jahre Erfahrung
2
Zulassungen DE & USA
100%
Spezialisiert
2
Sprachen

Unsere Kompetenzbereiche

Ob Sie Erbe eines amerikanischen Nachlasses sind oder US-Vermögen in Deutschland vererben möchten – wir begleiten Sie kompetent auf beiden Seiten des Atlantiks.

Nachlassabwicklung

Vollständige Abwicklung deutsch-amerikanischer Nachlässe – von der Testamentsvollstreckung bis zur Übertragung von Immobilien und Bankkonten in den USA.

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Nachlass & Trusts

Errichtung und Verwaltung amerikanischer Trusts als Instrument der Nachlassplanung – steueroptimiert und rechtssicher für Deutsche mit US-Bezug.

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Amerikanisches Erbrecht

Beratung zu Probate-Verfahren, Erbfolge nach US-Recht und Anerkennung deutscher Erbscheine in den Vereinigten Staaten.

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US-Trust & Estate Planning

Vorsorge und Planung für Vermögen mit US-Bezug: Living Trusts, Testamente nach US-Recht, Vollmachten und Verfügungen.

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Probate Lawyer

Vertretung vor US-amerikanischen Probate Courts. Anerkennung von Titeln und Übertragung von US-Erbschaften für deutsche Erben.

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Legal Support Estate Law

Umfassende rechtliche Unterstützung für Banken, Notare und andere Institutionen bei deutsch-amerikanischen Erbschaftsfragen.

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Dr. Peter K.-D. Barandt, Rechtsanwalt und Attorney at Law, Frankfurt am Main

Rechtsanwalt & Attorney at Law

Dr. Peter K.-D. Barandt

Einzigartiger Experte für zwei Rechtssysteme

Dr. Peter K.-D. Barandt ist einer der wenigen deutschen Anwälte, der sowohl als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland als auch als Attorney at Law im Staat New York (USA) zugelassen ist.

Diese einzigartige Doppelqualifikation ermöglicht es ihm, Mandanten in grenzüberschreitenden Erbschaftsfällen auf beiden Seiten des Atlantiks vollumfänglich und ohne Umwege zu vertreten.

  • Rechtsanwalt (Bundesrechtsanwaltskammer, Deutschland)
  • Attorney and Counselor at Law (New York State Bar)
  • Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. jur.)
  • Über 30 Jahre Spezialisierung im deutsch-amerikanischen Erbrecht
  • Kanzlei in Frankfurt am Main – Herz Europas
  • Beratung auf Deutsch und Englisch
Zum Anwaltsprofil
„Deutsch-amerikanische Erbrechtsangelegenheiten erfordern die Kenntnis beider Rechtssysteme – nur so können wir unsere Mandanten wirklich umfassend betreuen.“

Ihr Weg zur Lösung

Ein klarer Prozess für komplexe Sachverhalte.

Erstkontakt

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir besprechen Ihren Fall kurz und vereinbaren einen Beratungstermin.

Analyse

Wir prüfen alle relevanten Dokumente und analysieren die rechtliche Situation in Deutschland und den USA.

Strategie

Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung und einen Überblick über die nächsten Schritte – transparent und verständlich.

Umsetzung

Wir handeln für Sie auf beiden Seiten des Atlantiks – bis der Nachlass vollständig abgewickelt ist.

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie gerne – auf Deutsch und Englisch.

Adresse

An den Pappeln 14
60388 Frankfurt am Main

Telefon

+49 6109 33081

Bürozeiten

Mo–Fr: 9:00 – 17:00 Uhr