Bei grenzüberschreitenden Nachlässen, insbesondere wenn es sich um
amerikanische Trusts und
deutsche Erben handelt, entstehen zusätzliche Herausforderungen:
- Anerkennung von Trusts in Deutschland: Das deutsche Recht kennt das Konzept des Trusts nicht in der Form, wie es in den USA existiert. Daher kann es Schwierigkeiten geben, Trusts in Deutschland durchzusetzen und sie steuerlich einzuordnen.
- Steuerliche Implikationen: Auszahlungen aus amerikanischen Trusts an deutsche Begünstigte können in Deutschland steuerpflichtig sein je nach den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und den USA.
Die
Liquidation von Nachlässen und Trusts ist in den USA und Deutschland unterschiedlich geregelt, und bei internationalen Nachlässen entstehen oft zusätzliche rechtliche und steuerliche Fragen. Während die Nachlassabwicklung in den USA in der Regel über ein gerichtliches Verfahren ("
Probate") erfolgt, basiert sie in Deutschland auf der Universalsukzession. Trusts spielen im US-amerikanischen Recht eine zentrale Rolle, während in Deutschland der Testamentsvollstrecker eine ähnliche Funktion erfüllt. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist es wichtig, sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Unterschiede zu berücksichtigen und gegebenenfalls Experten für deutsch amerikanisches Erbrecht hinzuzuziehen.