Was ist eine Nachlassabwicklung?
Wenn ein Angehöriger in den USA verstorben ist oder US-Vermögen hinterlassen hat, ist die Nachlassabwicklung ein mehrstufiger rechtlicher Prozess. In den meisten US-Bundesstaaten erfolgt dies über das Probate-Verfahren vor dem zuständigen Nachlassgericht.
Unsere Leistungen
- Prüfung und Eröffnung des US-amerikanischen Testaments
- Antragstellung beim US-Nachlassgericht (Probate Court)
- Ermittlung und Bewertung aller Nachlassgegenstände
- Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten und Steuern
- Übertragung von Immobilien, Bankkonten und Wertpapieren auf die Erben
- Anerkennung deutscher Erbscheine in den USA
- Koordination mit US-amerikanischen Banken und Behörden
- Abführung der US-amerikanischen Estate Tax
Besonderheiten bei deutsch-amerikanischen Nachlässen
Deutsch-amerikanische Nachlässe gehören zu den anspruchsvollsten Konstellationen des internationalen Erbrechts, weil zwei grundlegend verschiedene Rechtssysteme aufeinandertreffen. Schon die Art, wie der Nachlass auf die Erben übergeht, unterscheidet sich fundamental: Das deutsche Recht kennt die Gesamtrechtsnachfolge – die Erben treten unmittelbar und automatisch in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Das US-amerikanische Recht schaltet dagegen ein gerichtliches Probate-Verfahren dazwischen, in dem ein vom Gericht bestellter Nachlassverwalter (Executor oder Administrator) das Vermögen zunächst verwaltet, Schulden und Steuern begleicht und erst danach an die Berechtigten verteilt.
Hinzu kommt die sogenannte Nachlassspaltung. Während das deutsche und europäische Recht grundsätzlich vom Grundsatz der Nachlasseinheit ausgehen – nach der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich die Erbfolge regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers –, folgt das US-Recht dem Prinzip der Spaltung: Unbewegliches Vermögen, insbesondere Immobilien, wird nach dem Recht des US-Bundesstaates beurteilt, in dem es belegen ist (lex rei sitae), bewegliches Vermögen nach dem Recht des Wohnsitzes. Ein einziger Nachlass kann dadurch in mehrere Teilnachlässe zerfallen, die jeweils unterschiedlichen Rechtsordnungen unterliegen.
Besonders komplex wird es, wenn ein Nachlass sowohl deutsches als auch amerikanisches Vermögen umfasst – etwa eine Immobilie in Florida, ein US-Wertpapierdepot und zugleich Konten und Grundbesitz in Deutschland. Dann müssen deutsche und US-amerikanische Verfahren parallel geführt und sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. Ein deutscher Erbschein entfaltet in den USA keine unmittelbare Wirkung, kann dort aber als Nachweis dienen; umgekehrt müssen US-Dokumente für die Verwendung in Deutschland aufbereitet und anerkannt werden.
Schließlich kommt die steuerliche Ebene hinzu. Sowohl die US-amerikanische Estate Tax als auch die deutsche Erbschaftsteuer können denselben Nachlass erfassen. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA mildert eine doppelte Belastung ab, seine Anwendung setzt jedoch die genaue Kenntnis beider Steuersysteme voraus. Als in Deutschland und New York zugelassener Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Steuerrecht koordiniert Dr. Barandt beide Seiten aus einer Hand und sorgt dafür, dass Fristen gewahrt, Freibeträge genutzt und eine Doppelbesteuerung vermieden werden.
Typischer Ablauf
- Erstberatung und Analyse der Situation
- Ermittlung des anwendbaren Rechts (US-Bundesstaat)
- Einreichung beim Probate Court
- Nachlassverwaltung und Gläubigerbenachrichtigung
- Steuerliche Abwicklung
- Endausschüttung an die Erben
Häufige Fragen zur Nachlassabwicklung
Wie läuft die Abwicklung eines US-Nachlasses für deutsche Erben ab?
In den meisten US-Bundesstaaten erfolgt die Abwicklung über das gerichtliche Probate-Verfahren. Dabei werden das Testament geprüft, ein Verwalter bestellt, der Nachlass inventarisiert, Schulden und Steuern beglichen und das verbleibende Vermögen an die Erben verteilt. Dr. Barandt übernimmt die Vertretung vor dem US-Nachlassgericht und die Koordination mit Banken und Behörden.
Wie lange dauert die Abwicklung eines Nachlasses in den USA?
Je nach Bundesstaat und Komplexität dauert ein Probate-Verfahren typischerweise zwischen sechs und 24 Monaten. Streitigkeiten über das Testament oder umfangreiches Vermögen können die Dauer verlängern. Eine realistische Einschätzung erhalten Sie bereits im Erstgespräch.
Wie komme ich an ein US-Bankkonto oder eine US-Immobilie aus dem Nachlass?
US-Banken und Grundbuchämter geben Vermögen erst frei, wenn die Erbenstellung nach US-Recht nachgewiesen ist – häufig über Letters Testamentary oder Letters of Administration des Nachlassgerichts. Dr. Barandt beantragt diese Dokumente, lässt deutsche Erbnachweise anerkennen und veranlasst die Übertragung auf die deutschen Erben.