Mit langjähriger Erfahrung und spezialisiertem Wissen in deutsch- amerikanischem Erbrecht widmet sich meine Kanzlei der umfassenden Unterstützung bei der Abwicklung grenzüberschreitender Erbschaftsangelegenheiten zwischen den USA und Deutschland. Spezialisiert auf grenzüberschreitendes Erbrecht in USA und Deutschland: Unsere Expertise im US- und deutschen Erbrecht bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei transnationalen Nachlassangelegenheiten.
- Mehrsprachige Betreuung: Wir bieten unsere Rechtsberatung in Englisch und Deutsch an, um sicherzustellen, dass Sie Ihre rechtliche Situation voll verstehen.
- Persönliche Beratung: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch alle rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit internationalen Erbschaften und Trusts.
Wir vertreten Ihre Interessen bei der Abwicklung von Living Trusts und Testamentary Trusts in den USA und beraten Sie zu steuerlichen und rechtlichen Implikationen in Deutschland.
- Liquidation von Nachlass-Trusts in USA mit deutschen Erben
- Erbschaftssteuer und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Wir beraten Sie zu den steuerlichen Pflichten und optimieren Ihre Erbschaft im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA.