Attorney at Law (New York)
RECHTSANWALT für Nachlassabwicklung in USA

DR. PETER K.-D. BARANDT
LL.M. (SMU, DALLAS, TEXAS)
RECHTSANWALT (FRANKFURT AM MAIN)*
ATTORNEY AT LAW (NEW YORK)**
Fachanwalt für Steuerrecht
Bar-Certified Specialist in Tax Law
Diplom-Kaufmann M.B.A.
Vereidigter Buchprüfer C.P.A.

Nachlassabwicklung in den USA und in Deutschland

Us-amerikanisches Erbrecht in Deutschland
Mit langjähriger Erfahrung und spezialisiertem Wissen in deutsch- amerikanischem Erbrecht widmet sich meine Kanzlei der umfassenden Unterstützung bei der Abwicklung grenzüberschreitender Erbschaftsangelegenheiten zwischen den USA und Deutschland. Spezialisiert auf grenzüberschreitendes Erbrecht in USA und Deutschland: Unsere Expertise im US- und deutschen Erbrecht bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei transnationalen Nachlassangelegenheiten.
  • Mehrsprachige Betreuung: Wir bieten unsere Rechtsberatung in Englisch und Deutsch an, um sicherzustellen, dass Sie Ihre rechtliche Situation voll verstehen.
  • Persönliche Beratung: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch alle rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit internationalen Erbschaften und Trusts.
Wir vertreten Ihre Interessen bei der Abwicklung von Living Trusts und Testamentary Trusts in den USA und beraten Sie zu steuerlichen und rechtlichen Implikationen in Deutschland.
  • Liquidation von Nachlass-Trusts in USA mit deutschen Erben
  • Erbschaftssteuer und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Wir beraten Sie zu den steuerlichen Pflichten und optimieren Ihre Erbschaft im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA.

Amerikanisches Erbrecht - USA Anwalt in Deutschland Frankfurt am Main

Bereitstellung von fachkundiger Rechtsberatung und Vertretung im US-Erbrecht in Deutschland.

Ein Rechtsanwalt mit doppelter Zulassung in Deutschland und den USA sowie dem Fachanwaltstitel für Steuerrecht ist der ideale Spezialist, wenn es um die Nachlassabwicklung und Trustangelegenheiten bei einem Trustvermögen von über 1 Million Dollar geht. Meine juristische Expertise als Rechtsanwalt in beiden Ländern, kombiniert mit umfassenden steuerrechtlichen Kenntnissen, ermöglicht es gemeinsam mit deutschen Erben, grenzüberschreitende Erbfälle effizient, rechtssicher und steueroptimiert zu betreuen. Dies garantiert den Erben und Begünstigten den reibungslosen Ablauf des Nachlassabwicklung nach Todesfall in Deutschland und den USA. Meine Anwaltskanzlei hat sich auf grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten zwischen USA und Deutschland spezialisiert. Ob Sie Erbe, Vermächtnisnehmer oder Begünstigter sind und sich mit komplexen Erbschaftsverfahren befassen, die Vermögenswerte sowohl in den USA als auch in Deutschland betreffen, ich bin für Sie der Spezialist in Deutschland.
Vorteil: Wissen von vielen Spezialisten in einer Anwaltskanzlei.
KOSTEN
Fachwissen für Interessenvertretung amerikanischer Mandanten oder in den USA nur ansässiger Mandanten in Deutschland. Fachwissen im Erbrecht für Mandanten in Rechtsangelegenheiten zwischen den USA und Deutschland.
FACHWISSEN
Meine beruflichen Erfahrungen und mein berufliches Know-how im Bereich der internationalen Wirtschafts- und Rechtsbeziehungen habe ich auf vier Kontinenten gesammelt.
KNOW -HOW
Spezialist für Nachlassabwicklung und Trustangelegenheiten Dr. Peter Barandt
Mandanten profitieren von meiner vierfachen beruflichen Qualifikation, nämlich
  1. als deutscher Rechtsanwalt mit Zulassung in Deutschland ,
  2. als amerikanischer Rechtsanwalt, Attorney at Law (New York), mit Zulassung beim Supreme Court des State of New York,
  3. als deutscher Fachanwalt für Steuerrecht und
  4. als Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer
QUALIFIKATION
Ich berate und vertrete Mandanten im
  • deutsch-amerikanischen Wirtschaftsrecht,
  • Erbrecht und Nachlassrecht,
  • Steuerrecht und Steuerstrafrecht,
  • einschließlich des deutsch-amerikanischen Erbschaftsteuerrechts und Nachlasssteuerrechts sowie
  • des deutsch-amerikanischen Wirtschaftsstrafrechts.
ERFAHRUNG
ANERKENNUNG VON TRUSTS IN DEUTSCHLAND:
In den USA werden Trusts häufig zur Nachlassplanung genutzt, um Vermögen außerhalb des gerichtlichen Nachlassverfahrens (Probate) zu übertragen. Das deutsche Erbrecht kennt das Trust-Konzept in dieser Form nicht. Das führt oft zu Problemen bei der Anerkennung und steuerlichen Behandlung von Trusts in Deutschland. Auszahlungen aus einem amerikanischen Trust an deutsche Erben müssen in Deutschland gemeldet und sind steuerpflichtig.
Als erfahrener Rechtsanwalt mit doppelter Zulassung in Deutschland und den USA verfüge ich über umfassende Expertise in der Verhandlung mit deutschen Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden bei der verspäteten Nachmeldung von amerikanischen Erbschaften und Schenkungen sowie Auszahlungen aus amerikanischen Trusts.

Meine langjährige Praxis in der Verhandlung mit deutschen Finanz- und Strafverfolgungsbehörden in Zusammenhang mit verspäteten Nachmeldungen von amerikanischen Erbschaften, Schenkungen und Trust-Auszahlungen macht mich zu einem verlässlichen Vertreter für Mandanten, die sich in dieser schwierigen Lage befinden.
KONFLIKT DER RECHTSORDNUNGEN: US-AMERIKANISCHES VS. DEUTSCHES ERBRECHT

  1. US-amerikanisches Erbrecht; Nach amerikanischem Recht gilt für den gesamten Nachlass das Erbrecht des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Wenn der Erblasser also seinen letzten Wohnsitz in den USA hatte, wird der Nachlass in den USA nach amerikanischem Recht abgewickelt, unabhängig davon, wo sich die Vermögenswerte befinden.
  2. Deutsches Erbrecht: Nach deutschem Recht richtet sich die Vererbung grundsätzlich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Wenn der Verstorbene deutscher Staatsbürger war, gilt für sein gesamtes Vermögen das deutsche Erbrecht, auch wenn er in den USA lebte.
Ich als Rechtsanwalt mit umfassendem Fachwissen im deutschen und amerikanischen Erbrecht bin die optimale Wahl für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung deutscher Erben, Vermächtnisnehmer und Begünstigter amerikanischer Nachlässe und Nachlass-Trusts. Solche Fälle sind aufgrund der Unterschiede zwischen den beiden Rechtssystemen besonders komplex, wenn es um Erbscheinsverfahren und die Anerkennung amerikanischer Testamente in Deutschland geht.
KONFLIKT BEI AMERIKANISCHEN NACHLASS-TRUSTS
Bei amerikanischen Nachlass-Trusts (z. B. Living Trusts oder Testamentary Trusts) ergeben sich häufig besondere Herausforderungen, da das Trust-System im deutschen Recht nicht direkt verankert ist. Als Anwalt mit speziellem Wissen im US- Erbrecht über amerikanische Trusts übernehme ich die Kommunikation mit dem amerikanischen Trust-Verwalter und kläre mit ihm, welche deutschen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen bei der Ausschüttung berücksichtigt werden müssen. In Fällen von Ausschüttungen aus amerikanischen Trusts müssen häufig auch Verhandlungen mit dem Trustee geführt werden, um sicherzustellen, dass die Interessen der deutschen Erben berücksichtigt werden.
Ausschüttungen aus amerikanischen Trusts an deutsche Erben oder Begünstigte haben in Deutschland erhebliche steuerliche Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Trusts werden im deutschen Steuerrecht oft als undurchsichtig behandelt, was die Bestimmung der Steuerpflicht erschwert.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht mit besonderen Fachkenntnissen im Bereich der Ausschüttungen aus amerikanischen Trusts biete ich deutschen Erben, Vermächtnisnehmern und Begünstigten eine unschätzbare Unterstützung bei der Minimierung der Erbschafts- und Schenkungsteuerbelastung.
  • Die Verteilung des Vermögens aus einem Trust hängt von der Art des Trusts und den spezifischen Anweisungen des Erblassers ab. Die Trust Urkunde legt fest, wann und wie das Vermögen an die Begünstigten verteilt wird.
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  • Die US-Trust-Urkunde regelt die Einrichtung eines US Trusts formell. Sie enthält die spezifischen Anweisungen und Bedingungen, unter denen der Trust arbeitet, sowie die Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
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  • Die Gründung eines US-Nachlasstrusts („Testamentary Trust“) geschieht im US-Erbrecht oft bei unbekannten Erben oder aus Gründen der unerwünschten Publizität.
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Dr. Peter Barandt Attorney at Law Germany Frankfurt
Rechtsanwalt Frankfurt
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Bar-Certified Specialist in Tax Law
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Vereidigter Buchprüfer C.P.A.
Phone: +49 6109 33081
Email: barandtlaw (at) barandt.com