DOPPELTE ZULASSUNG ALS DEUTSCHER UND AMERIKANISCHER RECHTSANWALTHäufig werde ich als Rechtsanwalt bei sehr komplexen Nachlassfragen aufgesucht, nachdem der in Deutschland lebende Erbe von dem Erbfall in Amerika erfahren hat. Durch mein tiefgehendes Wissen in beiden Rechtssystemen biete ich maßgeschneiderte Lösungen im deutschen und amerikanischen Erbrecht, Nachlass und Trustrecht an, die den spezifischen Anforderungen des deutsch-amerikanischen Rechtsverkehrs gerecht werden. Mein Ziel ist es, meinen Mandanten eine umfassende, direkte und kostenoptimierte Rechtsberatung sowie Vertretung in Deutschland und in den USA zu bieten, ohne dass sie mehrere Spezialisten konsultieren müssen.
DEUTSCH-AMERIKANISCHES- ERBRECHT, NACHLASSRECHT UND TRUSTRECHT
- STEUERRECHT (EINSCHLIESSLICH STEUERSTRAFRECHT)
Typische Fallgestaltungen meiner inzwischen mehr als 25-jährigen Berufstätigkeit als deutscher und amerikanischer Rechtsanwalt sind:
- Geltendmachung der Rechte deutscher Erben, Vermächtnisnehmer und Nachlassbegünstigter in den USA, insbesondere in Kalifornien, Texas und Florida
- Geltendmachung der Rechte deutscher oder in Deutschland ansässiger Erben, Vermächtnisnehmer und Begünstigter gegenüber US-Nachlass-Trusts („Living Trusts”, „Inter Vivos Trusts”) und deren Verwaltern („Trustees”)
- Übernahme der deutschen Erbschaftsteuerveranlagung bei gemischten deutsch-amerikanischen Nachlässen und deutsch-amerikanischen Erbschaften
- Erledigung der deutschen Schenkungsteuerveranlagung in Deutschland für Ausschüttungen aus amerikanischen Nachlass-Trusts an deutsche Begünstigte
Vertretung deutscher Begünstigter amerikanischer Nachlass-TrustsDeutsche Begünstigte („
Beneficiaries“) amerikanischer Nachlass-Trusts finden in mir einen erfahrenen Vertreter gegenüber den amerikanischen Trust-Verwaltern („
Trustees“). Ich helfe ihnen, ihre Rechte als Begünstigter zu wahren und Ansprüche in den USA geltend zu machen.
- Vertretung amerikanischer Nachlässe („Estates”), Nachlassverwalter („Administrators of Estate”) und Testamentsvollstrecker („Executors of Estate”) in Deutschland und Österreich
- Vertretung amerikanischer Trust-Verwalter („Trustees”) von US-Nachlass-Trusts („Living Trusts”, „Inter Vivos Trusts”) gegenüber deutschen Nachlassgerichten und deutschen Finanzbehörden
- Betreibung der Anerkennung amerikanischer Testamente durch deutsche Nachlassgerichte in deutschen Erbscheinsverfahren
- Vertretung deutscher Begünstigter („Beneficiaries”) amerikanischer Nachlass-Trusts („Living Trusts”, „Inter Vivos Trusts”) gegenüber amerikanischen Trust-Verwaltern („Trustees”)
- Übernahme der steuerstrafrechtlichen Verteidigung im Falle deutsch-amerikanischer Nachlässe und Nachlass-Trusts gegenüber deutscher Steuerfahndung und deutscher Staatsanwaltschaft
Vertretung amerikanischer Trust-Verwalter in DeutschlandFür amerikanische Trust-Verwalter („
Trustees“) von US-Nachlass-Trusts („
Living Trusts“, „Inter Vivos Trusts“) biete ich rechtliche Unterstützung und Vertretung gegenüber deutschen Nachlassgerichten und deutschen Finanzbehörden. Ich begleite Sie durch die komplexen steuerrechtlichen und gerichtlichen Prozesse, um die Interessen der Trusts in Deutschland zu wahren.