RECHTSANWALT
(FRANKFURT)

DEUTSCH-AMERIKANISCHES
  • ERBRECHT

  • TRUSTRECHT
  • NACHLASSRECHT
Meine Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main ist spezialisiert auf deutsch-amerikanisches Erbrecht, Nachlassrecht und Trustrecht. Als sowohl in Deutschland als auch in den USA zugelassener Rechtsanwalt (Attorney at Law, New York) biete ich umfassende Beratung und Vertretung in grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten, die beide Rechtssysteme betreffen.
ATTORNEY AT LAW
(NEW YORK)
Spezialisierte Vertretung in Deutsch-Amerikanischem Nachlass- und Erbrecht

Deutsche und Amerikanische Nachlass-angelegenheit

Als in Deutschland und den USA (New York) zugelassener Rechtsanwalt biete ich spezialisierte rechtliche Beratung und Vertretung in grenzüberschreitenden Nachlass- und Trustangelegenheiten zwischen den USA und dem deutschsprachigen Raum. Mit meiner Expertise in beiden Rechtssystemen unterstütze ich Mandanten in komplexen Erb- und Nachlassfragen. Durch meine Doppelzulassung und umfassende Expertise im deutsch-amerikanischen Erb- und Trustrecht stehe ich Ihnen bei allen grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten als kompetenter Partner zur Seite.
ANWALTSKANZLEI
(Frankfurt a. M.) (New York)
RECHTSANWALT
ATTORNEY AT LAW
E R B R E C H T
S T E U R R E C H T
NACHLASSRECHT
Rechtsanwalt mit Anwaltszulassung in USA (NEW YORK) bietet Rechtsberatung und Vertretung im deutsch-amerikanischen Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Nachlassrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Dabei handelt es sich zum einen um die Interessenvertretung amerikanischer Mandanten oder in den USA auch nur ansässiger Mandanten in Deutschland und zum anderen um die Interessenvertretung deutscher Mandanten oder in Deutschland auch nur ansässiger Mandanten in den USA.
KANZLEIPHILOSOPHIE
ERBRECHT USA DEUTSCHLAND
Als deutsch-amerikanische Anwaltskanzlei in Frankfurt (New York) unterstütze ich Mandanten in Rechtsangelegenheiten zwischen Deutschland und den USA. Ich biete Rechtsberatung und Rechtsvertretung zum Schutz ihrer Interessen bei deutsch-amerikanischen grenzüberschreitenden Erbangelegenheiten an.
Ich vertrete amerikanische Mandanten in Deutschland und deutsche Mandanten in den USA. Meine Leistungen umfassen deutsch-amerikanisches Erbrecht und Nachlassrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht einschließlich Erbschaftsteuerrecht, Schenkungsteuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Meine Qualifikationen im deutsch-amerikanischen Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Wirtschaftsrecht sind von Vorteil, da andere Kanzleien möglicherweise mehrere Spezialisten zusammenbringen und ihre Ergebnisse koordinieren müssen, was kostspielig, zeitaufwendig und fehlerträchtig sein kann. Kontaktieren Sie mich, um diesen Aufwand und diese Risiken zu vermeiden und umfassende Rechtsdienstleistungen zu erhalten.

DR. PETER K.-D. BARANDT
LL.M. (SMU, DALLAS, TEXAS)
RECHTSANWALT (FRANKFURT AM MAIN)*
ATTORNEY AT LAW
(NEW YORK)**

Fachanwalt für Steuerrecht
Bar-Certified Specialist
in Tax Law
Diplom-Kaufmann M.B.A.
Vereidigter Buchprüfer C.P.A.

Attorney at Law New York - Rechtsanwalt Frankfurt am Main

Erbrecht - Steuerrecht - Nachlassrecht - Trust

Als deutscher Rechtsanwalt und amerikanischer Attorney at Law (New York) steht meine Anwaltskanzlei für eine grenzüberschreitende Rechtsberatung im Erbrecht, Nachlassrecht, Steuerrecht und Trustrecht in den Beziehungen zwischen den USA und Deutschland. Das amerikanische Erbrecht weist einige wesentliche Unterschiede zum deutschen Erbrecht auf. Diese Unterschiede können erhebliche Auswirkungen auf die Entscheidungen eines Erben haben, insbesondere wenn er in Deutschland lebt und von einem Erbfall in den USA betroffen ist. Mein Anliegen ist es, meine Mandanten in komplexen rechtlichen Angelegenheiten, die beide Länder betreffen, kompetent zu unterstützen und ihre Interessen effektiv zu wahren.
DOPPELTE ZULASSUNG ALS DEUTSCHER UND AMERIKANISCHER RECHTSANWALT

Häufig werde ich als Rechtsanwalt bei sehr komplexen Nachlassfragen aufgesucht, nachdem der in Deutschland lebende Erbe von dem Erbfall in Amerika erfahren hat. Durch mein tiefgehendes Wissen in beiden Rechtssystemen biete ich maßgeschneiderte Lösungen im deutschen und amerikanischen Erbrecht, Nachlass und Trustrecht an, die den spezifischen Anforderungen des deutsch-amerikanischen Rechtsverkehrs gerecht werden. Mein Ziel ist es, meinen Mandanten eine umfassende, direkte und kostenoptimierte Rechtsberatung sowie Vertretung in Deutschland und in den USA zu bieten, ohne dass sie mehrere Spezialisten konsultieren müssen.

DEUTSCH-AMERIKANISCHES
  • ERBRECHT, NACHLASSRECHT UND TRUSTRECHT
  • STEUERRECHT (EINSCHLIESSLICH STEUERSTRAFRECHT)
Typische Fallgestaltungen meiner inzwischen mehr als 25-jährigen Berufstätigkeit als deutscher und amerikanischer Rechtsanwalt sind:

  • Geltendmachung der Rechte deutscher Erben, Vermächtnisnehmer und Nachlassbegünstigter in den USA, insbesondere in Kalifornien, Texas und Florida
  • Geltendmachung der Rechte deutscher oder in Deutschland ansässiger Erben, Vermächtnisnehmer und Begünstigter gegenüber US-Nachlass-Trusts („Living Trusts”, „Inter Vivos Trusts”) und deren Verwaltern („Trustees”)
  • Übernahme der deutschen Erbschaftsteuerveranlagung bei gemischten deutsch-amerikanischen Nachlässen und deutsch-amerikanischen Erbschaften
  • Erledigung der deutschen Schenkungsteuerveranlagung in Deutschland für Ausschüttungen aus amerikanischen Nachlass-Trusts an deutsche Begünstigte
Vertretung deutscher Begünstigter amerikanischer Nachlass-Trusts

Deutsche Begünstigte („Beneficiaries“) amerikanischer Nachlass-Trusts finden in mir einen erfahrenen Vertreter gegenüber den amerikanischen Trust-Verwaltern („Trustees“). Ich helfe ihnen, ihre Rechte als Begünstigter zu wahren und Ansprüche in den USA geltend zu machen.

  • Vertretung amerikanischer Nachlässe („Estates”), Nachlassverwalter („Administrators of Estate”) und Testamentsvollstrecker („Executors of Estate”) in Deutschland und Österreich
  • Vertretung amerikanischer Trust-Verwalter („Trustees”) von US-Nachlass-Trusts („Living Trusts”, „Inter Vivos Trusts”) gegenüber deutschen Nachlassgerichten und deutschen Finanzbehörden
  • Betreibung der Anerkennung amerikanischer Testamente durch deutsche Nachlassgerichte in deutschen Erbscheinsverfahren
  • Vertretung deutscher Begünstigter („Beneficiaries”) amerikanischer Nachlass-Trusts („Living Trusts”, „Inter Vivos Trusts”) gegenüber amerikanischen Trust-Verwaltern („Trustees”)
  • Übernahme der steuerstrafrechtlichen Verteidigung im Falle deutsch-amerikanischer Nachlässe und Nachlass-Trusts gegenüber deutscher Steuerfahndung und deutscher Staatsanwaltschaft
Vertretung amerikanischer Trust-Verwalter in Deutschland

Für amerikanische Trust-Verwalter („Trustees“) von US-Nachlass-Trusts („Living Trusts“, „Inter Vivos Trusts“) biete ich rechtliche Unterstützung und Vertretung gegenüber deutschen Nachlassgerichten und deutschen Finanzbehörden. Ich begleite Sie durch die komplexen steuerrechtlichen und gerichtlichen Prozesse, um die Interessen der Trusts in Deutschland zu wahren.
Deutsche Erben amerikanischer Nachlasskonten sind immer wieder überrascht und enttäuscht, wenn sie amerikanischen Banken zwecks Freigabe dort gehaltener amerikanischer Guthaben oder Wertpapiere eines deutschen Erblassers nur einen ihnen durch das deutsche Nachlassgericht bereits ausgestellten deutschen Erbschein vorlegen.

Amerikanische Banken erkennen einen deutschen Erbschein in den USA nicht an.
Beratung amerikanischer Nachlässe, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker und Trust-Verwalter in amerikanischen Testamentsanfechtungsprozessen („Will Contests”) mit deutsch-amerikanischen Nachlässen und deutsch-amerikanischen Nachlass-Trusts
(01)
US-ERBRECHT
(02)
TRUSTRECHT
(03)
BESONDERHEITEN DEUTSCH-AMERIKANISCHER ERBSCHAFTEN UND NACHLÄSSE EINSCHLIESSLICH STEUERRECHT
von Dr. Peter K.-D. Barandt, Rechtsanwalt (Frankfurt am Main), Attorney at Law (New York), LL.M. (SMU, Dallas, Texas), Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kfm.
Deutsch-amerikanische Erbschaften und Nachlässe bringen aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme und steuerlichen Vorschriften beider Länder zahlreiche Herausforderungen mit sich. Diese komplexen Fragestellungen betreffen sowohl die rechtliche Abwicklung von Erbfällen als auch die steuerlichen Pflichten der Erben und Nachlassbegünstigten.

Amerikanisches Nachlassverwaltungsrecht und amerikanische Nachlassverfahren („Probate Law“, „Probate Proceedings“, „Administration Proceedings“) sowie amerikanisches Erbrecht („Estate Law“) unterscheiden sich fundamental vom deutschen Erbscheinsverfahrensrecht und vom deutschen Erbrecht.
  • Sowohl das amerikanische Nachlassverwaltungsrecht („Probate Law“, „Probate Proceedings“, „Administration Proceedings“) als auch das amerikanische Erbrecht („Estate Law“) sind aus dem „Common Law“ der früheren Kolonialmacht Großbritannien hervorgegangen.
  • Unbewegliches Nachlassvermögen, also Grundvermögen („Real Property“), wird nach amerikanischem materiellem Erbrecht nach dem am Ort seiner Belegenheit („Situs“) geltenden Recht vererbt, und zwar nach dem Recht des jeweiligen amerikanischen Bundesstaates seiner Belegenheit.
  • Hingegen wird bewegliches Nachlassvermögen („Personal Property“) im amerikanischen Erbrecht nach dem am letzten Wohnsitz („Last Domicile“) des Erblassers geltenden Recht vererbt. Dies betrifft insbesondere gerade auch Bankguthaben und Wertpapiere.
Im Gegensatz zum deutschen Erbrecht, das die Gesamtrechtsnachfolge kennt, gilt im US-amerikanischen Erbrecht das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge nicht. Dies führt zu einem ganz anderen Vorgehen bei der Abwicklung des Nachlasses, da der Nachlass nicht automatisch auf die Erben übergeht. Der Nachlass einer Person geht an einen Verwalter ("administrator"), der ihn abwickeln muss und den Überschuss auszuschütten hat. Verwalter ist häufig ein vom Erblasser benannter "Executor", dem der Nachlass als Trust übertragen wird.

Deutsch-amerikanische Erbschaften und Trusts erfordern eine fundierte Expertise in den rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten beider Länder. Eine sorgfältige Nachlassabwicklung sowie eine Koordination mit den zuständigen Finanzbehörden, amerikanischen Banken und Nachlassgerichten sind entscheidend, um steuerliche Risiken zu minimieren und eine reibungslose Abwicklung der Erbschaft zu gewährleisten. Als Rechtsanwalt mit Zulassungen in Deutschland und den USA (New York) stehe ich Ihnen bei der rechtssicheren und steuerlich optimierten Abwicklung von deutsch-amerikanischen Nachlässen und Trusts zur Seite.
Die Verteilung des Vermögens aus einem Trust hängt von der Art des Trusts und den spezifischen Anweisungen des Erblassers ab. Die Trust-Urkunde legt fest, wann und wie das Vermögen an die Begünstigten verteilt wird.
Die US-Trust-Urkunde regelt die Einrichtung eines US-Trusts formell. Sie enthält die spezifischen Anweisungen und Bedingungen, unter denen der Trust arbeitet, sowie die Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Die Gründung eines US-Nachlasstrusts („Testamentary Trust“) geschieht im US-Erbrecht oft bei unbekannten Erben oder aus Gründen der unerwünschten Publizität.
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